Vereinswesen

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Vereinswesen, insbesondere die Pflichten als Verbandsverein sowie nützliche Tips.

SUISA-Meldung

Bis am 30. November jeden Jahres müssen die SUISA-Listen über die Verbandssoftware SBV erfasst werden. Zu spät eingereichte Meldungen haben eine Bearbeitungsgebühr von 150 Franken (Stand: Oktober 2016) zur Folge, welche wir den betreffenden Vereine in Rechnung stellen müssen.

Anleitungen zur Verbandssoftware SBV finden Sie in unserem Blog.

Vereine welche keine Auftritte hatten, sind ebenfalls meldepflichtig. Dies gilt auch für Vereine, welche in einer Spielgemeinschaft spielen.

Der SBV hat mit der SUISA einen tiefen Beitrag ausgehandelt. Helfen Sie mit, einen Rücklauf von 100 % zu erreichen, damit der SUISA-Beitrag weiterhin tief bleiben wird. Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.

Verbandssoftware SBV

Seit Anfang 2019 betreit der Schweizerische Blasmusikverband eine neue Verbandssoftware: https://db.windband.ch. Bitte halten Sie die Daten Ihres Vereins aktuell und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliederlisten dort zu führen. Die einzelnen Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre eigenen Daten selber zu verwalten. So haben alle Vereine, in denen das Mitglied mitspielt, stets die aktuellen Daten – ohne diese selber pflegen zu müssen.

Der Aargauische Musikverband stellt Ihnen aufgrund der in der Datenbank gelisteten Mitglieder die Jahresrechnung zu. Sollte die Anzahl der in der Datenbank erfassten Mitglieder nicht der Realität entsprechen, behalten wir uns Massnahmen gegen den Missbrauch vor.

Erfassen Sie bitte auch den Vorstand und den/die PräsidentIn sowie den/die DirigentIn. Damit ermöglichen Sie uns, gezielt mit diesen Personen in Kontakt zu treten (z.B. Einladung zur Dirigentenkonferenz, Erinnerung SUISA-Meldung etc.).

In Zukunft wird es auch möglich sein, sich über die Verbandssoftware SBV an Musiktagen und -festen anzumelden. Dies voraussichtlich erstmals für das Eidgenössische Musikfest 2021.

Verstorbenes Vereinsmitglied melden

Ein verstorbenes Vereinsmitglied können Sie mit diesem Formular melden. Wir sind dafür besorgt, dass die Aargauischen Musikveteranen vom Todesfall Kenntnis erhält. Sie können auswählen, ob das verstorbene Mitglied auf unserer Website aufgeführt und/oder an der Delegiertenversammlung des AMV sowie der Aargauischen Musikverteranen verlesen werden soll. Die Todesanzeigen finden Sie auf dieser Seite.

Musikerpass bestellen

Leere Musikerpässe können bei unserem Sekretariat bestellt werden.

Vereinsliste bestellen

Verbandsvereine können eine aktuelle Vereinsliste mit den Kontaktdaten aller dem Aargauischen Musikverband angehörigen Musikvereine (inkl. E-Mailadressen) bei unserem Sekretariat anfordern. Diese Adressen dürfen ausschliesslich für Werbung eigener Anlässe verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die unbefugte Datenbearbeitung (inkl. Datenweitergabe) ist strafbar.

Mitglieder-Beiträge

Der jährliche Mitgliederbeitrag pro Aktivmitglied in Erwachsenenvereinen beträgt aktuell Fr. 25.05. Dieser setzt sich zusammen aus Fr. 10.– AMV-Beitrag, Fr. 6.55 SUISA-Beitrag und Fr. 8.50 SBV-Beitrag.

Für Jugendspiele beträgt der jährliche Mitgliederbeitrag aktuell Fr. 10.–. Dieser setzt sich zusammen aus Fr. 1.– AMV-Beitrag, Fr. 4.– SUISA-Beitrag und Fr. 5.– SBV-Beitrag.